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Zweiter Bürgerbeteiligungsprozess: Juli 2018 bis März 2019

Rund um die Ausstattung und die Gestaltung des neuen Bades

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Darum ging's:

Beckengröße, Wasserfläche, Ruhezone und Spielbereich, Umkleiden, Gastronomie oder auch ein Wellnessbereich – beim Bau eines neuen Bades muss vieles durchdacht und gegeneinander abgewogen werden. Nachdem die Standortfrage ("Wo?") im Zentrum des ersten Bürgerdialogs stand, ging es im zweiten Prozess um die Ausstattung und die Gestaltung ("Wie?") des neuen Kombibads: Wie soll das Bongert-Bad aussehen und was muss es bieten, damit es den Ansprüchen möglichst vieler genügt?

Das zukünftige Metzinger Kombibad soll ein familienfreundliches Sport- und Freizeitbad und damit ein Bad für Alle werden. Die Kernfragen der Beteiligung lauten: Wo genau soll das Kombibad auf dem Gelände des Bongertwasen stehen? Welche Ausstattung ist notwendig, welche wünschenswert? Ziel des zweiten Bürgerdialogs war es, die Bedarfe, Wünsche und Ideen der Bevölkerung zu sammeln und gegeneinander abzuwägen. Das Ergebnis stellte die Grundlage für die konkreten Planungen – insbesondere für die Ausschreibung eines Planungswettbewerbs – dar.

Ablauf


Juli bis November 2018

Breite Beteiligung: „Ermitteln“

Die erste Beteiligungsphase war für alle Bürgerinnen und Bürger Metzingens offen. Während dieser Phase ging es zunächst darum, Ideen, Vorschläge und Wünsche aus der Bevölkerung zu sammeln. Per Whatsapp, Onlineformular, Mail oder auch per Postkarte antworteten die Metzingerinnen und Metzinger also auf Fragen wie: Was gefällt Ihnen an anderen Bädern besonders gut? Was wünschen Sie sich für ein familienfreundliches Sport- und Freizeitbad? Wovon würden auch die Besucher des neuen Metzinger Kombibads profitieren?

Während dieser Beteiligungsphase gingen insgesamt 157 Beiträge ein. Vom Wunsch nach Ruhezonen im neuen Bad über Ideen zur künftigen Badgastronomie bis hin zu Fragen der Erreichbarkeit des neuen Bades brachten die Teilnehmenden zahlreiche wertvolle Ideen und Beiträge sowie Anregungen ein.

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Februar bis März 2019

Planungswerkstätten: „Ergänzen und Bewerten“

Im Rahmen von zwei sogenannten Planungswerkstätten wurden die zahlreichen Beiträge der ersten Beteiligungsphase gesichtet, geordnet und ergänzt. In Zusammenarbeit mit externen Experten und der Verwaltung erarbeiteten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der beiden Planungswerkstätten also auf Basis der eingebrachten Beiträge eine Empfehlung für die Inhalte der Ausschreibung.

Die Aufgabe der Teilnehmer der ersten Planungswerkstatt war es, die Ergebnisse der offenen Beteiligungsphase zu diskutieren, kommentieren und zu ergänzen. Die Ergebnisse wurden dann im Anschluss von der Verwaltung und gegebenenfalls externen Fachexperten bis zur zweiten Planungswerkstatt aufbereitet und unter anderem auch mit einer Kostenschätzung versehen.
In der zweiten Planungswerkstatt erarbeiteten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer anhand der aufbereiteten Ergebnisse aus der ersten Planungsphase eine Empfehlung für die konkreten Inhalte der Ausschreibung. Diese Empfehlung wurde dem Gemeinderat als Grundlage für die weitere Entscheidungsfindung überreicht.

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Was ist eine Planungswerkstatt?

Die Planungswerkstatt ist ein Format der Bürgerbeteiligung, bei dem möglichst viele Bürgerinnen und Bürger in Planungsprozesse eingebunden werden. Der Wechsel zwischen der Arbeit im Plenum und in kleineren Arbeitsgruppen ermöglicht dabei das konzentrierte Arbeiten an verschiedenen Aufgabenstellungen und die Rückkopplung der Ergebnisse mit allen Teilnehmenden der Planungswerkstatt.

Die Einladung zur Mitwirkung erfolgte an ausgewählte Schlüsselakteure in Metzingen, an per Zufall ausgewählte Bürgerinnen und Bürger sowie über die öffentlichen Medien an die Gesamtbevölkerung. Interessierte konnten sich aber auch für die Teilnahme anmelden.

Das Ergebnis der gesamten Planungswerkstatt wurde als Empfehlung dem Gemeinderat zur weiteren Entscheidungsfindung überreicht.

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April bis Mai 2019

Beratung des Gemeinderates: "Entscheiden"

Im Anschluss an die Planungswerkstätten traf der Gemeinderat auf Basis der Empfehlung der zweiten Planungswerkstatt eine Entscheidung darüber, wie das Kombibad zukünftig ausgestattet sein soll bzw. welche Ausstattungsmerkmale in die Planungsausschreibung einfließen werden. Alle Ausschreibungsinhalte wurden außerdem an den bereits gesetzten Leitplanken gespiegelt .

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Was sind denn überhaupt "Leitplanken"?

Ein Teil der Leitplanken wurden mit dem GR-Beschluss am 17. Mai 2018 bereits fix gesetzt. Neben der Beschlussfassung vom 17. Mai 2018 hat der Gemeinderat noch zwei zusätzliche Leitplanken beschlossen, an denen die Bedarfe, Ideen und Wünsche der Bürger gespiegelt werden sollen:

  1. Dauerhafte Finanzierbarkeit 
    Bei der Leitplanke „Dauerhafte Finanzierbarkeit" schlägt die AG Bürgerdialog vor, dies über den jährlichen Zuschussbedarf des zukünftigen Kombibades abzubilden. Nur in einer solchen Zahl wären alle Kosten seriös berücksichtigt. Das heißt sowohl die Investitions- und Finanzierungskosten als auch die laufenden Betriebs- und Personalkosten sowie die Erlöse aus Eintrittsgeldern.
  2. Eintrittspreise
    Bei der Leitplanke „Eintrittspreise" steht für die AG Bürgerdialog die soziale Komponente im Fokus. Es soll finanziell niemand von den Nutzungen ausgeschlossen werden, die in den heutigen Bädern angeboten werden. Das bedeutet, dass die Preise für Einzeleintritte für die reinen Schwimmangebote sich daran orientieren sollten.

Kontakt Stadt Metzingen

René Schulte

Stadtwerke Metzingen
Stuttgarter Str. 59
72555 Metzingen

Telefon: +49 (7123) 925 - 356
Email: r.schulte@metzingen.de

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